HUN in HN
Beitragsordnung
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
2. Die festgesetzten Beträge werden im Gründungjahr und zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Beitragsklasse
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Mitgliedsform
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Beitragsgebühren pro Jahr
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1.
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Kinder bis 18 Jahren
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20€
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2.
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Erwachsene ab 18 Jahren
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40€
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3.
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Fördermitglieder
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dto.
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4.
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Ehrenmitglieder
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Frei
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5.
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Rentner/Studenten
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20€
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6.
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Familien (2 Erw. 2 Kinder)
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95€
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4 § Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
5 § Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 3 - 6 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
6 § Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 3-6.
7 § Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04.eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
8 § Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
9 § Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 3,50 pro Mahnung erhoben.
10 § Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
Vereinskonto
Kontoinhaber: Kiri Karolina HUN in HN
Girokonto-Nr.: 7640511
BLZ: 620 500 00
Bank: Kreissparkasse Heilbronn
IBAN: DE44 6205 0000 0007 6405 11
BIC: HEISDE66XXX
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